Über uns!

Die Schüler*innenvertretung

Die Schüler*innenvertretung ist die gesetzlich verankerte Vertretung der Schüler*innen gegenüber der Schulverwaltung und den Lehrer*innen und einer der Schulpartner im Schulgemeinschaftsausschuss. Wir setzen uns für eure Rechte ein und sorgen dafür, dass die Schule ein möglichst angenehmer, schöner Ort wird.
Du kannst uns jederzeit unter schulsprecher@htl-donaustadt.at erreichen.

Die HTL Donaustadt

Wir repräsentieren alle Schüler*innen der HTL Donaustadt, einer Höheren Technischen Bundeslehranstalt in 1220 Wien. Nähere Informationen zu unserer Schule findet Ihr auf der Schulwebsite.

Organisation

Die Schüler*innenvertretung ist eine Institution, welche im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) (§§ 58 – 59) verankert ist. In der Konstituierenden Sitzung des Schüler*innenrates vom 14. Oktober 2015 hat sich die Schüler*innenvertretung Statuten gegeben. Zur Durchführung der Sitzungen des Schüler*innenrates wurde auch eine Geschäftsordnung beschlossen. Nach § 8 der Statuten besteht die Schüler*innenvertretung aus folgenden Organen:

  • Schüler*innenrat (fasst Beschlüsse, sorgt für Kommunikation unter den Schüler*innenvertretern)
  • Schüler*innenkommission (setzt Beschlüsse um, organisiert kleinere Projekte selbstständig)
  • Rechnungsprüfer
  • Schiedsgericht

Dabei sind alle gesetzlichen Schüler*innenvertreter nach § 59 Abs. 2 SchUG ordentliche Mitglieder der Schüler*innenvertretung und damit auch Abgeordnete zum Schüler*innenrat. Mitglieder der Schüler*innenkommission sind der Schulsprecher sowie Stellvertreter, Abteilungssprecher sowie Stellvertreter und andere dazu vom Schulsprecher berufene und anschließend vom Schüler*innenrat gewählte Schüler*innen.

Die Vertretungsarbeit findet größtenteils durch den Schulsprecher und dem 1. und 2. Stellvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) statt. Der SGA ist im § 64 SchUG verankert und trifft weitreichende schulautonome Entscheidungen (Hausordnung, schulautonome Tage, Lehrplanänderungen, Schulveranstaltungen u. s. w.). Die Schüler*innenvertretung stellt dabei 3 der 9 stimmberechtigten Personen (neben 3 Lehrer*innen- und 3 Elternvertretern).