Neue Regelungen ab 22. November 2021
Erlass des BMBWF GZ 2021-0.811.491 (BMBWF/SL I), 19. November 2021: Schüler*innen dürfen, wenn sie sich unsicher fühlen, zuhause bleiben (Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist erforderlich). Eine Meldung an die Schulen (Klassenvorstand) ist ausreichend, eine ärztliche Bestätigung oder ähnliches ist nicht notwendig! Ihr dürft, allerdings wenn immer nur einen ganzen Tag fehlen und nicht z.B. 1-4UE in