Neue Regelungen ab 22. November 2021

Erlass des BMBWF GZ 2021-0.811.491 (BMBWF/SL I), 19. November 2021:

Schüler*innen dürfen, wenn sie sich unsicher fühlen, zuhause bleiben (Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist erforderlich). Eine Meldung an die Schulen (Klassenvorstand) ist ausreichend, eine ärztliche Bestätigung oder ähnliches ist nicht notwendig! Ihr dürft, allerdings wenn immer nur einen ganzen Tag fehlen und nicht z.B. 1-4UE in der Schule und 6-9UE zuhause. Ihr könnt auch die ganze Woche zuhause bleiben, wenn ihr euch dort sicherer fühlt und dem Unterricht folgen könnt. Wir bitten euch die Lehrkräfte vorab zu informieren solltet Ihr von zuhause mitmachen wollen!

Wir empfehlen euch trotzdem im Präsenz anwesend zu sein, um ein Chaos oder verpassten Lehrstoff zu vermeiden! Für den Unterricht in Präsenz gelten weiterhin die Hygiene-/Testvorgaben wie in der letzten Woche! Vor allem die Abschlussklassen sollten dem Unterricht in Präsenz wahrnehmen! Vergesst nicht, dass Ihr den Lernstoff welchen Ihr jetzt „verpasst“ nur schwer nachholen könnt, diesen jedoch für die Matura brauchen werdet!